National-Bank Immobilien GmbH

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

NATIONAL-BANK Immobilien GmbH
Bredeneyer Kreuz 1-3
45133 Essen

Vertreten durch:

die Geschäftsführer Dominik Ising (Vorsitzender), Frank auf der Lake

Kontakt:

Telefon:    0201 878950
Telefax:    0201 87895-15
E-Mail:    immobilien@nb-i.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Essen
Registernummer: HR B 11446

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 174626642

Aufsichtsbehörde:
Ordnungsamt der Stadt Essen - Rathaus -, Porscheplatz 1, 45127 Essen
 
Quelle: http://www.e-recht24.de

Verbraucherinformationen:

Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Informationspflicht nach § 36 VSBG

Der Immobilienverband Deutschland IVD e. V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

Die NATIONAL-BANK Immobilien GmbH ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die NATIONAL-BANK Immobilien GmbH grundsätzlich nicht teil.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet:
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung
Littenstraße 10, 10179 Berlin

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z. B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter
http://www.ombudsmann-immobilien.net.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die National-Bank ist der Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann. Das Amtliche Regelwerk der deutschen Sprache gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat vor diesem Hintergrund nicht die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtsschreibung empfohlen. Die National-Bank und ihre Tochtergesellschaften teilen diese Meinung.

Agentur: vE&K Werbeagentur, Essen